Anforderungen an den/die Tierhalter/in
Tierhalter*innen, die sich für den ehrenamtlichen Einsatz in der tiergestützten Intervention interessieren, sollen über die notwendige Freizeit verfügen, ein geeignetes Tier haben, und die Bereitschaft, dieses mit fremden Menschen zu „teilen“.
Die Arbeit im Besuchsdienst beinhaltet, dass auch diese fremden Menschen mit dem eigenen Tier in Beziehung gehen dürfen.
Der Tierhalter /die Tierhalterin sollte über die notwendigen sozialen und emotionalen Kompetenzen verfügen, um mit Empathie den Klienten begegnen zu können.
Sinnvollerweise schließt er sich einer unserer Regionalgruppen an, in welchen ein reger Erfahrungsaustausch gewünscht ist, aber auch ein „Auffangen nach Belastungssituationen“ ermöglicht wird. Auch hier gilt das Prinzip der geteilten Freude und des geteilten Leids….
Er/Sie muss die Bereitschaft aufbringen, zu Beginn die Fortbildungsmodule zu durchlaufen, um entsprechend gut vorbereitet den Dienst antreten zu können.
Zur Vorbereitung gehört ebenfalls, sich ausreichendes Wissen über Verhalten und Bedürfnisse der jeweiligen Tierart anzueignen, um Überforderungssituationen rechtzeitig zu erkennen, bzw. auch richtig zu motivieren und zu regeln. Der/die Tierhalter/in ist zu jeder Zeit voll für sein Tier verantwortlich und hat die Aufgabe zu erkennen, dass es allen Beteiligten im Tierbesuchsdienst gut geht.
Ebenfalls soll er die Bereitschaft haben, sich etwas in die Spezialitäten seines Aufgabengebietes einzulernen. Im Umgang mit Dementen etwas über Validation, für die Sterbebegleitung empfiehlt sich zum Beispiel eine Hospizausbildung, etc.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann begonnen werden.
Wir wünschen unseren neuen Kollegen und Kolleginnen viel Freude bei Ihrer besonderen Aufgabe.
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