Eignungsfeststellung – Analyse der Stärken und Schwächen
für Hund-Halter-Teams im Besuchsdienst und in der tiergestützten Intervention:
Die Eignungsfeststellung findet auf Grundlage unterschiedlicher, erfahrungserprobter Übungen statt, die in einzelnen Regionalgruppen von ThM erfolgreich seit 2001 durchgeführt wird.
Am Ende der Eignungsfeststellung, welche während des Tests genau dokumentiert wird, steht eine Selbst- und eine Fremdreflexion.
Der/die Hundehalter/in bekommt über die Inhalte dieser Reflexionen ein Empfehlungsschreiben mit an die Hand.
Schwerpunkt dieser Analyse liegt in der Suche, den geeigneten „Arbeitsplatz“ für Hund und Halter zu finden. Dieser orientiert sich an den festgestellten Stärken und Schwächen des Teams.
Es gibt die Möglichkeit, nach Aufarbeitung der festgestellten Schwächen nach einem Zeitraum von 6 – 12 Monaten die Analyse zu wiederholen.
Eine Entwicklung des Tieres in der Tätigkeit soll immer mitberücksichtigt werden.
Wir halten eine standardisierte Prüfung, welche auf Bestehen und Durchfallen ausgerichtet ist, für schwierig, da die Vielfalt der Einsatzbereiche, Krankheitsbilder und Klienten dies fast nicht zulässt.
Den Fähigkeiten der meisten Hunde wird es nicht gerecht, wenn sie eine Prüfung ablegen, in welcher ihnen bescheinigt wird, dass sie für alle Arbeitsbereiche geeignet sind. – Dieser Anspruch ist kaum erfüllbar.
Mit der Suche nach dem richtigen „Arbeitsplatz“ für das jeweilige Team, werden seine individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten berücksichtigt.
In der Gesamtheit des Teams ist es dann die Aufgabe des/der gut geschulten, interessierten Hundehalters/Hundehalterin, seinen/ihren Hund in der Arbeit zu fördern und zu unterstützen, Bedürfnisse des Hundes zu erkennen und ihm die notwendige Sicherheit zu vermitteln.
Zur Durchführung, die bundesweit für alle Regionalgruppen einheitlich stattfindet,
bietet ThM Workshops für die Multiplikatoren an.
Um die fachliche Sicherheit dieser Eignungsfeststellung zu erhalten, werden langjährig in Besuchsdiensten erfahrene Mitglieder*innen mit den notwendigen fachlichen Kenntnissen,
zum sog. „fachkundigen Auge“ berufen.
Es ist ein „Bewerter-Team“ entstanden, welches die Eignungsfeststellung durchführt.
Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, auf andere fachkundige Personen (Nicht-Mitglieder) zuzugreifen.
Mit den entsprechenden Voraussetzungen kann sich ein Nichtmitglied anmelden, um dort die Grundlagen für die Eignungsfeststellung zu erlernen.
Diese Voraussetzungen sind:
1. Fachliche Grundlage durch substantiierte Ausbildung im Bereich Tiere (z.B. Fachtierarzt Verhaltenskunde, tiermedizinische Fachangestellte, Tierpfleger, Hundetrainer mit entspr. Ausbildung und Berufserfahrung, etc.)
2. Zuerkennung § 11 Tierschutzgesetz (Sachkunde)
3. 2 Jahre persönliche Praxiserfahrung im Bereich „tiergestützte Intervention“
Anforderungsprofil an das Hund-Halter-Team (Überschriften für Übungen)
• Grundgehorsam des Hundes mit Hundehalter
• Grundgehorsam des Hundes mit einer fremden Person
• Gehorsam unter Ablenkung und auf Distanz
• Sozialverhalten des Hundes
• Bewachte Einsamkeit (keine Einwirkungen auf den Hund)
• Gehhilfen
• Geräusche
• Untergründe
• Toleranz gegenüber menschlichem „Fehlverhalten“, Bedrängung
• Umgang mit fremden Personen
• Verhalten beim Füttern
• Vertrauen in den Hundehalter • Kunststückchen
• Didaktik des Hundehalters
• Selbständigkeit des Hundehalters
• Selbstreflexion
• Gesamtreflexion
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